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Einschulungsverfahren der Stadt Bochum
für das Schuljahr 2024/25

Das Anmeldeverfahren der Stadt Bochum (Schulverwaltungsamt) wird dezentral durchgeführt. Die Anmeldung der Kinder erfolgt deshalb an der gewünschten Schule.

Dazu erhalten die Erziehungsberechtigten aller Kinder, die im Zeitraum vom 1. Oktober 2017 bis zum 30. September 2018 geboren wurden ein Benachrichtigungsschreiben der Stadt Bochum. Diesem sind ein Anmeldeformular und eine Liste aller Grundschulen in Bochum beigefügt.

Anmeldebogen Grundschulen Stadt Bochum

Download: Übersicht Grundschulen Bochum

Auf dem Anschreiben ist die wohnortnächste Schule benannt. Nur für den Besuch dieser Schule besteht ein Rechtsanspruch. Grundsätzlich können die Erziehungsberechtigten ihr Kind jedoch an einer Grundschule ihrer Wahl anmelden (2. Schulrechtsänderungsgesetz vom 27. Juni 2006). Die Schulen entscheiden nach bestimmten Aufnahmekriterien gemäß § 1 der Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule (AO-GS) im Rahmen freier Kapazitäten über weitere Aufnahmen (Geschwisterkinder, Schulwege, Besuch eines Kindergartens in der Nähe der Schule, ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen, ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Muttersprache).

Die Erziehungsberechtigten müssen der gewünschten Grundschule zunächst den ausgefüllten Anmeldebogen per Brief (Köllerholzschule, Köllerholzweg 61, 44879 Bochum), Fax (Köllerholzschule 0234-9422099) oder E-Mail (info@koellerholzschule.de) zukommen lassen. Eine persönliche Abgabe kann ebenfalls erfolgen. Die Kinder sind damit an der gewünschten Schule erfasst. Ein formeller Aufnahmebescheid erfolgt erst nach Abschluss des gesamten städtischen Verfahrens im Dezember 2023.

Von der gewünschten Schule erhalten die Erziehungsberechtigten eine Erfassungsbestätigung und weiterhin eine Einladung zu einem persönlichen Vorstellungstermin für ihr Kind. Die Wahrnehmung dieser Termine ist verpflichtend, ebenfalls die folgende Eingangsuntersuchung durch das Gesundheitsamt. Für beide Termine erhalten die Eltern eine schriftliche Einladung.

Sollte bei einem Kind vermutlich eine Lernbehinderung, Sprachbehinderung, Erziehungsschwierigkeit, geistige Behinderung, Körperbehinderung, Hörschädigung oder Sehschädigung vorliegen, wird dieses Kind ebenfalls an der Grundschule der Wahl angemeldet, damit dort gegebenenfalls ein Antrag auf Eröffnung des Verfahrens zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs an das Schulamt für die Stadt Bochum gestellt werden kann (Rückfragen dort an: Telefon 0234-910-3868).

Kinder, die nach § 35 Abs. 2 Schulgesetz NRW (Schulfähigkeit) auf Antrag der Erziehungsberechtigten frühzeitig eingeschult werden sollen, werden ebenfalls in den Grundschulen erfasst. Das gilt auch für Kinder, deren Eltern keine Benachrichtigung erhalten haben und für Kinder, die nach dem Stichtag in Bochum zugezogen sind.

Das Einschulungsverfahren der Stadt Bochum ist wie folgt geplant:

  • 25.08.2023: Versand der städtischen Benachrichtigungsschreiben mit Anmeldeformular an die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten
  • Erfassung und Anmeldung der einzuschulenden Kinder in den Schulen vom 11.09. bis zum 23.09.2023 per Brief, Fax oder E-Mail
  • Vorstellung der Schülerinnen und Schüler in den Schulen folgt.


Achtung: Vorstellung der einzuschulenden Kinder in der Köllerholzschule

Die Einladungen zu den persönlichen Terminen erhalten Sie rechtzeitig per Postsendung.

Weitere Informationen in Kürze hier.

Rundbriefe Schulanfänger*innen2024

Rundbrief Nr. 1 Schulanfänger*innen-2024 vom 30.09.2023

Beobachtungsbogen zum Schulfähigkeitsprofil

Beobachtungsbogen Schulfähigkeitsprofil Köllerholzschule 09-2023 (PDF)

Beobachtungsbogen Schulfähigkeitsprofil Köllerholzschule 09-2023 (WORD)