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Grundschule von A bis Z

Das folgende A bis Z der Grundschule und viele weitere Informationen finden Sie im Elternbereich Grundschule im Bildungsportal des Schulministeriums NRW (www.schulministerium.nrw.de). Es liefert einen ersten Überblick über die Arbeit der Grundschulen in Nordrhein-Westfalen.

Anmeldung
Die Anmeldung zum Besuch der Grundschule erfolgt bis zum 15. November des Jahres, das der Einschulung vorangeht. Damit bleibt bis zum Schulanfang Zeit, um eventuell notwendige vorschulische Fördermaßnahmen gezielt einzuleiten. Alle Eltern schulpflichtiger Kinder werden durch den Schulträger schriftlich über das Anmeldeverfahren informiert. Das Schreiben enthält den Hinweis auf die zuständige Grundschule (sofern der Schulträger Schuleinzugsbereiche festgelegt hat) oder den Hinweis auf die der Wohnung nächstgelegene Grundschule in der Gemeinde. Die Eltern melden ihr Kind an der jeweiligen Schule der gewünschten Schulart an.

Im Rahmen des Anmeldeverfahrens stellt die Schule fest, ob die Kinder die deutsche Sprache hinreichend beherrschen, um am Unterricht teilnehmen zu können.

Ansprechpartner
Eine gute Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern zeichnet sich dadurch aus, bei Problemen oder Meinungsverschiedenheiten miteinander zu sprechen und zu versuchen, eine gemeinsame Linie zu finden. So erfahren auch die Kinder, dass Eltern und Schule Hand in Hand arbeiten. Gelegenheit für solche Gespräche bietet der Elternsprechtag, der zweimal im Jahr stattfindet. Auch die Sprechstunden der Lehrerin oder des Lehrers oder die vereinbarten Gesprächstermine zwischendurch gehören dazu. Oft ergibt sich auch beim Abholen der Kinder, beim Schulausflug oder bei einer anderen Gelegenheit die Möglichkeit zum Gespräch. Grundsätzlich gilt: Erste Ansprechpartnerin oder erster Ansprechpartner ist immer die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer

Arbeits- und Sozialverhalten
Soziale Kompetenzen gehören neben dem Wissen zu den Grundvoraussetzungen für eine erfolgreiche Bildungsbiografie.

Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten sollen in die Zeugnisse aufgenommen werden. Die Schulkonferenz stellt dazu Grundsätze auf.

Auf dem Zeugnis kann zudem im Bemerkungsfeld besonderes schulisches oder außerschulisches Engagement der Kinder gewürdigt werden.

Aufnahme
-> Schulpflicht

Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS)
Das Ministerium regelt die Bildungsgänge der einzelnen Schulstufen und Schulformen in Ausbildungs- und Prüfungsordnungen (§ 52 SchulG). Die Bestimmungen für die Grundschule finden sich in der Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule (Ausbildungsordnung Grundschule AO-GS).

Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung (AO-SF)
Für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die in der Grundschule im Gemeinsamen Unterricht mit nicht behinderten Kindern lernen, gelten je nach Förderschwerpunkt andere Vorgaben. Diese sind in der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke (AO-SF) festgelegt.

Begegnung mit Sprachen
Neben der Sprache Englisch, die ab dem ersten Halbjahr des ersten Schuljahres für alle Schülerinnen und Schüler Bestandteil der Stundentafel ist, ist in allen Jahrgangsstufen und in allen Sprachen “Begegnung mit Sprachen” möglich. Die einzelnen Schulen entscheiden selbst, ob und in welcher Weise Begegnung mit Sprachen in die schuleigenen Arbeitspläne aufgenommen wird. Die Wahl der Begegnungssprache liegt in der Verantwortung der einzelnen Schule.

Bekenntnisgrundschulen
In evangelischen oder katholischen Bekenntnisgrundschulen werden Kinder nach den Grundsätzen des entsprechenden Bekenntnisses unterrichtet und erzogen. Bekenntnisschulen sind wie Gemeinschaftsgrundschule öffentliche Schulen.

Berichtszeugnisse
Berichtszeugnisse sind Zeugnisse, die die Leistungsentwicklung und den Leistungsstand nicht mit Noten ausdrücken, sondern in einer beschreibenden Form. Berichtszeugnisse bieten Raum für eine detaillierte Rückmeldung über die Lern- und Leistungsentwicklung des einzelnen Kindes. In der Schuleingangsphase erhalten die Schülerinnen und Schüler jeweils am Ende des Schuljahres Berichtszeugnisse

Das Versetzungszeugnis in die Klasse 3 und die Zeugnisse der Klasse 3 sind ebenfalls Berichtszeugnisse, sie enthalten darüber hinaus Noten für die Fächer.

Die Zeugnisse der Klasse 4 sind keine Berichtszeugnisse. Sie enthalten Noten.

Computer
Bereits in der Grundschule erwerben die Kinder erste Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten im altersgemäßen Umgang mit dem Medium Computer, sie nutzen die Vorteile und erlernen den kritischen und bewussten Einsatz. Dabei werden der Computer und seine Anwendungen fächerübergreifend in den Unterricht der Grundschule eingebunden. Viele Schulen haben Medienecken in den einzelnen Klassenräumen eingerichtet. Die Kinder nutzen den Computer als Schreibgerät, zur Internetrecherche auf ausgewählten Seiten oder im Zusammenhang mit Übungsprogrammen

Deutschunterricht
Im Fach Deutsch lernen die Kinder Lesen und Schreiben. Ihre Fähigkeiten im Sprechen, zum Beispiel sich in einer größeren Gruppe mitzuteilen und einander zuzuhören, werden ausgebaut. Der Unterricht knüpft stets an die bereits vorhandenen Fähigkeiten der Kinder an und entwickelt sie weiter.

Die Vorgehensweisen beim Lesen- und Schreibenlernen unterscheiden sich heute von früheren Lehrmethoden. Die meisten Kinder lernen heute das Lesen und Schreiben in Druckschrift. Es ist die Schrift, die die Kinder in der Umwelt überall antreffen und die ihnen das Lesen- und Schreibenlernen erleichtert. Sie ist auch die Schriftform, die am besten hilft, die Wörter zu gliedern. Später entwickeln sie aus der Druckschrift ihre verbundene, persönliche Handschrift.

Viele Kinder haben schon vor Schulbeginn die Welt der Schrift für sich entdeckt. In der Schule werden sie angeregt, diese Kenntnisse auch anzuwenden. Die Kinder schreiben die Wörter zu Beginn nicht immer so, wie sie im Wörterbuch stehen, sondern lautgetreu: Aus “Vater” wird dann zum Beispiel “Fata”. Diese Schreibweise zeigt, dass das Kind das Wort abhört und die Laute den Buchstaben zuordnet, die es bereits kennt. Dies ist ein erster und wichtiger Schritt auf dem Weg zum richtigen Schreiben. Natürlich bleiben die Schreibweisen nicht so. Von Anfang an lernen Kinder die richtigen Schreibweisen in den Lesetexten und später in den Rechtschreibübungen. Unter der Berücksichtigung des individuellen Schriftspracherwerbs trägt die Lehrerin oder der Lehrer die Verantwortung für das systematische Erlernen der Rechschreibregelungen. Durch regelmäßiges Üben und Wiederholen werden die Kinder sicher im Umgang mit der deutschen Sprache. Sie lernen beispielsweise, wie sie mit einer Lernkartei selbst üben oder sich selbstständig Hilfe im Wörterbuch holen können.

Besonders wichtig ist, dass Kinder gerne lesen und schreiben und dass sie merken, wie wichtig diese Fähigkeiten für sie sind. Schule und Elternhaus können gemeinsam die Lust am Lesen wecken. Sie können zeigen, dass in Büchern spannende Geschichten und interessante Informationen stecken und dass Texte andere Menschen unterhalten, informieren oder zum Nachdenken anregen können. Es ist gut, wenn Kinder erleben, dass Lesen und Schreiben auch für ihre Eltern wichtig sind.

Diktate
-> Rechtschreiben

Elternmitwirkung
-> Klassenpflegschaft

-> Schulkonferenz

Elternsprechtag
Mindestens einmal im Schulhalbjahr lädt jede Schule zu einem Elternsprechtag ein. Dieser bietet Gelegenheit, offen und vertrauensvoll mit den Lehrerinnen und Lehrern zu sprechen. Erster Ansprechpartner für Eltern ist die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer.

Englischunterricht
Englisch ist verbindliches Unterrichtsfach ab dem zweiten Halbjahr im 1. Schuljahr. Der Englischunterricht in der Grundschule bildet die Grundlage für ein lebenslanges Fremdsprachenlernen und den Erwerb einer Mehrsprachigkeit. Er entwickelt die Möglichkeiten der Schülerinnen und Schüler weiter, in ihren durch sprachliche und kulturelle Vielfalt bestimmten Lebenswelten zu handeln und sich mit der Vielfalt der Kulturen innerhalb und außerhalb des eigenen Landes auseinander zu setzen

Dabei zielt der Englischunterricht zum einen auf den Erwerb grundlegender elementarer sprachlicher Mittel sowie konkreter kommunikativer Fähigkeiten und Fertigkeiten, die die Schülerinnen und Schüler in konkreten Situationen erproben und festigen können. Auf dieser verlässlichen Basis sprachlicher Kompetenzen setzen die weiterführenden Schulen mit ihrem Englischunterricht ab Klasse 5 auf und bieten in der Folge weitere Sprachen an.

Zum anderen ist die englische Sprache für die Schülerinnen und Schüler ein „Modell“ für das Sprachenlernen insgesamt. Auf diese Weise wird anhand des Englischen in der Grundschule die Basis gelegt für das lebensbegleitende Sprachenlernen und für die Fähigkeit, neue Lebenswirklichkeiten zu erschließen. Der Englischunterricht öffnet demnach die Tür zur Mehrsprachigkeit und setzt wesentliche Akzente für eine individuelle, sich entwickelnde Sprachenbiografie.

Fächer
Der Unterricht in der Grundschule umfasst die Fächer Deutsch, Mathematik, Sachunterricht, Englisch, Kunst, Musik, Sport, Religionslehre und den Förderunterricht. Für Kinder, deren Herkunftssprache nicht Deutsch ist, wird zusätzlich herkunftssprachlicher Unterricht angeboten.

-> Stundentafel

Fächerübergreifendes Lernen
Die Grundschule soll den Kindern Lernangebote machen, in denen kognitives Lernen mit praktischem, musischem, gestalterischem, sportlichem, religiösem und sozialem Lernen verknüpft ist. Aus vielen Bereichen, die in den Lehrplänen schwerpunktmäßig einem Fach zugeordnet werden, können fächerübergreifende Themen oder Projekte entwickelt werden.

Ganztag in der Grundschule
An fast allen Grundschulen gibt es verlässliche Ganztagsangebote über den Unterricht hinaus. Das umfassendste Angebot ist die Offene Ganztagsschule (OGS). An Schulen ohne Ganztag gibt es weitere Angebote wie z. B. “Schule von acht bis eins”. Damit werden gleichermaßen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert und für die Kinder mehr Bildungsqualität und Chancengleichheit sichergestellt. Die unterschiedlichen Angebote werden vom Land unterstützt. Die Schulträger können Elternbeiträge erheben.

• Offene Ganztagsgrundschule
Ganztagsschulen haben mehr Zeit für Bildung und Erziehung und damit für individuelle Förderung. In Nordrhein-Westfalen sind mehr als 85% der Grundschulen offene Ganztagsschulen. Durch die Zusammenarbeit von Schule, Jugendhilfe, Kultur und Sport werden Unterricht und außerunterrichtliche Angebote unter dem Dach der Schule pädagogisch sinnvoll zusammengefügt

Die Vorteile der Kooperation von Schule und Jugendhilfe in offenen Ganztagsgrundschulen liegen in der Vielfalt der Angebote, die von der Hausaufgabenhilfe über zusätzliche Förderkurse bis hin zu Angeboten aus Kultur, Sport und Spiel am Nachmittag reichen. Kindern und Eltern bleiben so zusätzliche, weite Wege erspart. In den Angeboten arbeiten neben den Lehrkräften pädagogische Fachkräfte wie Erzieherinnen und Erzieher, Sozialpädagoginnen und -pädagogen oder auch Sportübungsleiterinnen und Sportübungsleiter sowie Musik- und Kunstpädagogen. Unterricht und außerunterrichtliche Angebote werden so miteinander verzahnt.

In der Regel besuchen die Kinder die offene Ganztagsgrundschule montags bis freitags, von 8:00 bis 16:00 Uhr, mindestens aber bis 15:00 Uhr. Die Gelegenheit zu einem Mittagsimbiss oder Mittagessen wird gewährleistet. Wissenschaftliche Studien belegen, dass Qualität und Fördererfolg der außerunterrichtlichen Angebote steigen, wenn die Kinder an allen Tagen regelmäßig teilnehmen. Deshalb ist die Anmeldung zum „Ganztag“ freiwillig, verpflichtet dann aber zur regelmäßigen Teilnahme für ein Schuljahr

Die Elternbeiträge sollen vom Schulträger nach den finanziellen Möglichkeiten gestaffelt werden. Eine Ermäßigung für Geschwisterkinder kann von den Kommunen vorgesehen werden.

Für alle offenen Ganztagsschulen erhalten die Schulträger eine Betreuungspauschale des Landes, die sie auf die Schulstandorte nach jeweiligem Bedarf verteilen können. Viele offene Ganztagsschulen können dadurch weitere Angebote durchführen, z. B. eine Übermittagbetreuung für Kinder, die nicht am Ganztag teilnehmen sowie Angebote nach 16:00 Uhr und in den Ferien oder zur Intensivierung bereits bestehender Angebote.

• Schule von acht bis eins
Schulen, die keine offene Ganztagsschule sind, bieten ihren Schülerinnen und Schülern eine Betreuung in den Stunden des Vormittags an, in denen kein Unterricht stattfindet. Durch das Programm “Schule von acht bis eins” ist für die betreuten Kinder täglich eine verlässliche Schulzeit zwischen 8:00 und 13:00 Uhr sichergestellt. Vergleichbare Angebote sind bei Bedarf auch an offenen Ganztagsgrundschulen für die Kinder möglich, die nicht in den “Ganztag” gehen. Das Land stellt hierfür den Schulträgern eine Betreuungspauschale zur Verfügung.

• Dreizehn Plus
Bei dem Programm “Dreizehn Plus” handelt es sich um Nachmittagsangebote bis mindestens 15:00 Uhr. Die Kinder können zusammen Mittag essen, ihre Hausaufgaben erledigen und offene Angebote aus Kultur und Sport nutzen. Die Schulen arbeiten eng mit Partnern aus der Jugendhilfe zusammen. “Dreizehn Plus” gibt es im Anschluss an “Schule von acht bis eins” für Schulen im ländlichen Raum, die nur einen geringen Betreuungsbedarf haben und aus diesem Grund nicht in offene Ganztagsschulen umgewandelt werden.

Gemeinsamer Unterricht
Die sonderpädagogische Förderung kann in NRW an allgemeinen Schulen als Gemeinsamer Unterricht oder in Förderschulen erfolgen (§ 20 Abs. 1 Schulgesetz).

Im Gemeinsamen Unterricht – auch in den weiterführenden Schulen – lernen Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf zusammen mit Kindern und Jugendlichen ohne sonderpädagogischen Förderbedarf in einer allgemeinen Schule. Hierzu erhält die Lehrkraft der allgemeinen Schule Unterstützung durch eine Lehrkraft für Sonderpädagogik. Beide erstellen gemeinsam einen individuellen Förderplan für die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Sie unterrichten zeitweise zusammen in der Klasse und überprüfen regelmäßig die Lernfortschritte der Kinder und Jugendlichen.

Der Gemeinsame Unterricht der Grundschule kann an einer allgemeinen Schule der Sekundarstufe I fortgeführt werden (§ 20 Abs. 7 Schulgesetz).

Die Entscheidung über die Teilnahme am Gemeinsamen Unterricht wird stets im Hinblick auf eine optimale Förderung der einzelnen Schülerin und des einzelnen Schülers getroffen. Die zuständige Schulaufsichtsbehörde entscheidet auf der Grundlage eines erstellten Gutachtens für jede Schülerin und jeden Schüler individuell sowohl über Art und Umfang des sonderpädagogischen Förderbedarfs als auch über den geeigneten Förderort. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass vor allem solche Schülerinnen und Schüler an Formen integrativer Unterrichtung teilnehmen, die von dieser Förderungsform den Erwartungen zufolge in besonderem Maße profitieren können. Schulaufsicht wie Schulträger stehen dabei gleichermaßen in der Verantwortung, die Anforderungen der UN – Behindertenrechtskonvention im Rahmen ihrer Möglichkeiten mit Nachdruck zu realisieren und dem Wunsch der Eltern bei der Wahl des Förderortes (allgemeine Schule oder Förderschule) möglichst nachzukommen.

Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Schulen wird derzeit mit verschiedenen Beteiligten an Konzepten gearbeitet.

Gemeinschaftsgrundschule
In Gemeinschaftsgrundschulen werden Kinder auf der Grundlage christlicher Bildungs- und Kulturwerte in Offenheit für die christlichen Bekenntnisse und für andere religiöse und weltanschauliche Überzeugungen gemeinsam unterrichtet und erzogen. Der Religionsunterricht wird nach Bekenntnissen getrennt erteilt.

Grundschulempfehlung
Grundlage für den Unterricht und die damit verbundenen Anforderungen sind die Richtlinien und Lehrpläne für die Grundschule aus dem Jahr 2008 sowie die Ausbildungsordnung Grundschule. Hierauf basiert auch die Grundschulempfehlung.

Eine vorgegebene quantifizierte Gewichtung der jeweiligen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten gibt es allerdings nicht.

Es liegt in der Verantwortung der Lehrkräfte, die rechtlichen Vorgaben zur Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung in pädagogisches Handeln umzusetzen und eine begründete Empfehlung für die Eignung zum Besuch einer weiterführenden Schule abzugeben.

Da aber Eltern und Lehrkräfte die weitere schulische Entwicklung eines Kindes durchaus aus unterschiedlichen Perspektiven beurteilen, werden Eltern in Bezug auf die Wahl der weiterführenden Schule durch die Grundschule beraten.

Die Grundschule erstellt mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 eine zu begründende Empfehlung für die Schulform, die für die weitere schulische Förderung geeignet erscheint (vgl. § 8 AO-GS). Ist ein Kind nach Auffassung der Grundschule für eine weitere Schulform mit Einschränkungen geeignet, wird auch dies mit dem genannten Zusatz genannt.

Mit dem 4. Schulrechtsänderungsgesetz, das im Dezember 2010 vom Parlament verabschiedet wurde, sind die Empfehlungen der Grundschule nicht mehr verbindlich. Die Eltern melden nach der Beratung durch die Grundschule ihr Kind an einer weiterführenden Schule ihrer Wahl an.

Über die Aufnahme bei Anmeldungen, die die Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze überschreitet, wird nach den Maßgaben des § 1 Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I entschieden.

Hausaufgaben
Hausaufgaben sind Aufgaben für Kinder. Sie lernen dabei, selbstständig zu arbeiten, zu üben oder sich auf den Unterricht vorzubereiten. Die Aufgaben sind nach der Leistungsfähigkeit, der Belastbarkeit und den Neigungen der Schülerinnen und Schüler zu differenzieren.

Viele Eltern wollen ihren Kindern bei den Hausaufgaben helfen. Das ist verständlich, erschwert es dem Kind möglicherweise aber, selbstständig zu werden. Hinzu kommt, dass die Lehrkraft den Eindruck gewinnt, die Kinder könnten etwas allein, was sie in Wirklichkeit nur mit Hilfe geschafft haben. Das kann sich zum Nachteil der Kinder auswirken.

Die Zeit für die Hausaufgaben in den Klassen 1 und 2 sollte 30 Minuten, in den Klassen 3 und 4 eine Stunde nicht übersteigen, es sei denn, die Kinder sind von einer besonders anregenden Aufgabe so gefangen, dass sie aus eigenem Antrieb noch weiter daran arbeiten wollen. Nicht immer ergibt sich aus dem Unterricht eine sinnvolle Hausaufgabe. Dann haben die Kinder keine Aufgaben zu erledigen.

Im Ganztag sollen Hausaufgaben möglichst weitgehend als Lernzeiten integriert werden. Den Kindern bleibt dann genügend Zeit für eigene Freizeitaktivitäten außerhalb der Schule. Auch Eltern profitieren, denn die Aufgaben werden weitestgehend in der Ganztagschule erledigt.

Herkunftssprachlicher Unterricht
Schülerinnen und Schüler, deren Herkunftssprache nicht Deutsch ist, können am herkunftssprachlichen Unterricht teilnehmen, der die Stundentafel der Grundschule ergänzt. Dieser Unterricht wird von Lehrkräften erteilt, die meist aus den Herkunftsländern der betreffenden Kinder stammen. Herkunftssprachlicher Unterricht trägt dazu bei, dass in Nordrhein-Westfalen junge Menschen heranwachsen, die neben Deutsch die Sprache ihrer Familie beherrschen und damit zum sprachlichen Reichtum im Land beitragen.

Für den herkunftssprachlichen Unterricht werden Lerngruppen für eine oder mehrere Schulen eingerichtet. Er wird derzeit in 19 Sprachen erteilt. Informationen über den herkunftssprachlichen Unterricht gibt die Schulleiterin oder der Schulleiter.

Individuelle Förderung
Die individuelle Förderung aller Schülerinnen und Schüler ist zentrale Leitidee des Schulgesetzes. Jedes Kind soll bezogen auf seine individuellen Stärken und Schwächen durch differenzierenden Unterricht und ein anregungsreiches Schulleben nachhaltig gefördert werden. Dies schließt individuelle Hilfen für Kinder mit Lernrückständen oder besonderen Problemen beim Lernen ebenso ein wie die Förderung von besonderen Begabungen und Neigungen.

Die individuelle Förderung in der Grundschule kann in innerer Differenzierung oder in äußerer Differenzierung erfolgen. Grundschulen, die angesichts ihrer Rahmenbedingungen vor besonderen Herausforderungen stehen, können zusätzliche Personalressourcen wie zum Beispiel sozialpädagogische Fachkräfte oder zusätzliche Lehrerinnen und Lehrer, zugewiesen werden.

Jede Schule erstellt ein eigenes Förderkonzept, das die Bereiche Lernstandsdiagnostik, Förderplanung und Unterrichtsorganisation beschreibt.

Bei der Förderung werden Inhalte, Dauer und Umfang in einem individuellen Förderplan festgehalten.

Der in der Stundentafel ausgewiesene Förderunterricht soll allen Kindern zugute kommen. Die Schulen stellen sicher, dass auch für leistungsstarke Schülerinnen und Schüler Förderangebote gemacht werden.

Jahrgangsbezogener Unterricht
Beim Lernen im jahrgangsbezogenen Unterricht bildet die jahrgangsbezogene Klasse die feste Bezugsgruppe für die Kinder. Zum Unterricht, der sich an die gesamte Klasse richtet, gehören neben der gemeinsamen Erarbeitung von Lerninhalten auch Phasen des selbstständigen Lernens mit differenzierten Anforderungen.

Jahrgangsübergreifender Unterricht
In dieser Organisationsform werden alle Kinder in eine für die Jahrgangsstufen 1 und 2 gemischte Klasse aufgenommen. Dabei ist die individuelle Förderung jeden Kindes Ziel des Unterrichts.

Eine jahrgangsgemischte Lerngruppe erlaubt den besonders begabten und den schneller lernenden Kindern, am Lernangebot des höheren Jahrgangs teilzunehmen. Eine ?sanfte? Form der Schulzeitverkürzung ist dadurch möglich. Ein differenziertes Förderangebot, das auf das einzelne Kind zugeschnitten ist, berücksichtigt seine besonderen Möglichkeiten. Kinder, die langsamer lernen, werden durch individuelle Hilfen so gefördert, dass sie nicht ausgegrenzt werden. Auch bei dreijährigem Durchlaufen der Schuleingangsphase bleiben für das Kind das Sozialgefüge und die vertraute Umgebung erhalten.

Mädchen und Jungen
Mädchen und Jungen bringen unbewusst “typisch weibliche” und “typisch männliche” Verhaltensweisen in die Schule mit. Lehrerinnen und Lehrer legen die Unterrichtssituationen so an, dass die unterschiedlichen Interessen von Mädchen und Jungen berücksichtigt werden. Ziel ist es, die individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten von Mädchen und Jungen so zu fördern, dass jedes Kind ein grundsätzliches Vertrauen in seine eigenen Stärken unabhängig von traditionellen Rollenerwartungen entwickelt.

In der Regel werden Mädchen und Jungen gemeinsam unterrichtet; es können jedoch für einen begrenzten Zeitraum auch getrennte Mädchen- und Jungengruppen gebildet werden, wenn dies pädagogisch sinnvoll erscheint.

Klassenarbeiten
In der er Klasse 1 und 2 werden keine schriftlichen Arbeiten geschrieben, kurze schriftliche Übungen sind zugelassen. In Klasse 3 und 4 werden in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch schriftliche Klassenarbeiten geschrieben, die nur in den Fächern Deutsch und Mathematik auch benotet werden.

Klassenfahrten
Klassenfahrten oder mehrtägige Wanderfahrten dienen dazu, dass die Kinder sich auch außerhalb des Unterrichts als Gruppe mit gemeinsamen Zielen und Interessen erleben. Im Mittelpunkt von Klassenfahrten steht daher das soziale Lernen. Daneben kann aber auch fachliches Lernen in Projekten Teil einer Klassenfahrt sein. Klassenfahrten sind Unterricht an einem anderen Ort.

Klassenkonferenz
Mitglieder der Klassenkonferenz sind die Lehrerinnen und Lehrer, die in dieser Klasse unterrichten. Die Elternvertreter (Klassenpflegschaftsvorsitzende oder Klassenpflegschaftsvorsitzender und eine weitere Vertretung) nehmen regelmäßig an den Sitzungen mit beratender Stimme teil.

Klassenlehrerin und Klassenlehrer
Die Klassenlehrerin oder Klassenlehrer sind in der Grundschule die wichtigsten Bezugspersonen für die Schülerinnen und Schüler. Sie unterrichten einen Großteil des Unterrichts in der Klasse. Für die Eltern ist die Klassenleitung immer der erste Ansprechpartner, wenn es um Fragen, Informationen oder Probleme geht.

Klassenpflegschaft
Mitglieder der Klassenpflegschaft sind die Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klasse. Sie beraten über alle Belange auf Klassenebene. Sie wählen die Vorsitzende oder den Vorsitzenden und ihre Stellvertretung, die die Interessen der Klasse im Rahmen der Klassenkonferenz und der Schulpflegschaft vertreten. Zusätzlich entsenden sie Vertreterinnen und Vertreter in die Fachkonferenzen.

Kunstunterricht
Die Aufgabe des Kunstunterrichts in der Grundschule ist es, Freude und Interesse an ästhetischen Ausdrucksformen zu wecken und zu fördern. Die Wahrnehmungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler und ihr Vorstellungsvermögen werden angeregt und entfaltet, neue auch ungewöhnliche Arbeits-, Sicht- und Denkweisen werden eröffnet und Kreativität und Phantasie werden entwickelt.

Lernmittelfreiheit
Lernmittel sind Schulbücher oder andere Medien, die von den Schülerinnen oder Schülern über einen längeren Zeitraum genutzt werden. Die Schulen entscheiden selber, welche zugelassenen Lernmittel eingesetzt werden.

Für jede Schulform ist ein Durchschnittsbetrag festgelegt, für den Lernmittel nach Beschluss der Schulkonferenz angeschafft werden können. Der Eigenanteil der Eltern beträgt ein Drittel des Durchschnittsbetrages. Bei Empfängern von Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII entfällt dieser Eigenanteil.

Leistungsbewertung
Schülerinnen und Schüler an schulische Leistungsanforderungen und den produktiven Umgang mit der eigenen Leistungsfähigkeit heranzuführen, ist eine wesentliche Aufgabe der Grundschule. Dabei ist sie einem pädagogischen Leistungsverständnis verpflichtet, das Leistungsanforderungen mit individueller Förderung verbindet. Für den Unterricht bedeutet dies, Leistungen nicht nur zu fordern, sondern sie vor allem auch zu ermöglichen und zu fördern. Deshalb geht der Unterricht stets von den individuellen Voraussetzungen der Kinder aus und leitet sie dazu an, ihre Leistungsfähigkeit zu erproben und weiter zu entwickeln. Eine systematische, nachvollziehbare Leistungsfeststellung bietet die notwendige Grundlage für eine individuelle Förderung.

Grundlage der Leistungsbewertung sind die Festlegungen in der Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule (§ 5 AO-GS). Die Leistungsbewertung orientiert sich dabei grundsätzlich an den verbindlichen Anforderungen der Richtlinien und Lehrpläne und am erteilten Unterricht. Sie berücksichtigt auch die persönliche Lernentwicklung des einzelnen Kindes.

In der Grundschule werden die Kinder auf die Beurteilung ihrer Leistungen allmählich vorbereitet. Dies beginnt in Klasse 1 und 2 mit kurzen schriftlichen Übungen. In Klasse 3 und 4 werden nur in den Fächern Deutsch und Mathematik Klassenarbeiten geschrieben, die benotet werden. „Schriftliche Arbeiten im Fach Englisch sind in Anzahl, Form und Inhalt der – gegenüber den Fächern Deutsch und Mathematik – geringeren Wochenstundenzahl anzupassen. Sie werden nicht benotet.“ (VV zu § 5 AO-GS). Die Schulkonferenz kann beschließen, auf die Vergabe von Noten in der Schuleingangsphase und bis einschließlich Klasse 3 zu verzichten.

Die Anzahl der Arbeiten ist nicht festgelegt. Der Inhalt der Arbeiten bezieht sich auf die im Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten.

Lerntagebücher
Der Unterricht in der Grundschule soll die Eigenverantwortung und Selbständigkeit des Kindes entwickeln. In vielen Grundschulklassen werden Lerntagebücher geführt. In ein eigenes Heft schreibt jedes Kind seine Lernergebnisse, es dokumentiert seine Lernwege sowie seine Gefühle und Gedanken. Anhand dieser Aufzeichnungen kann das Kind seinen eigenen Lernzuwachs feststellen und daraus Motivation zum Weiterlernen gewinnen.

Die Lehrerin oder der Lehrer gewinnt Einblick in die Lernmöglichkeiten des einzelnen Kindes und kann danach für den weiteren Unterricht individuelle Anforderungen stellen.

Lesen
Der Unterricht in der Grundschule entwickelt und fördert beim Lesen Phantasie und Vorstellungskraft. Die Schülerinnen und Schüler erfahren, dass Lesen Spaß machen kann. Viele Grundschulen richten Leseecken ein, in die die Kinder sich zu bestimmten Zeiten mit selbst gewähltem Lesestoff zurückziehen können.

Lese-Rechtschreibschwierigkeiten (LRS)
Nicht alle Kinder lernen Lesen und Schreiben ohne Probleme. Für Kinder, bei denen besondere Schwierigkeiten auftreten, sind besondere schulische Fördermaßnahmen notwendig. Der Runderlass -> Schulpflicht

Förderung von Schülerinnen und Schülern bei besondern Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens (LRS)” vom 19.7.1991 stellt die verbindliche Vorgabe für die Schulen der Primarstufe und der Sekundarstufe I dar. Verbindlich insofern, als

  • eine Analyse der Lernsituation, ggf. unter Einschaltung externer Experten und die daraus folgende Konzeption entsprechender schulischer Fördermaßnahmen eine Pflichtaufgabe aller Schulen ist,
  • die Rechtschreibleistungen nicht in die Beurteilung der schriftlichen Arbeiten und Übungen im Fach Deutsch oder in einem anderen Fach mit einbezogen werden,
  • in Zeugnissen der Anteil des Rechtschreibens bei der Bildung der Note zurückhaltend zu gewichten ist,
  • die Leistungen im Lesen und Rechtschreiben bei Entscheidungen über die Versetzung, über die Eignung für eine weiterführende Schulform oder bei der Vergabe von Abschlüssen nicht den Ausschlag geben dürfen.

Mathematikunterricht
Im Mathematikunterricht lernen die Kinder Addieren und Subtrahieren, Multiplizieren und Dividieren. Sie lernen das kleine Einmaleins und den Umgang mit Längenmaßen, Gewichten und Zeitangaben. Aber Mathematik ist mehr als nur Zählen und Rechnen. Kinder bauen und zeichnen, schätzen und messen im Mathematikunterricht. Sie schreiben eigene Rechengeschichten und führen ein Rechentagebuch. Dadurch steht der Mathematikunterricht in enger Verbindung zum Sprach- und Sachunterricht.

Kinder müssen in erster Linie lernen, altersgerechte mathematische Probleme durch eigenes Denken und Wissen zu lösen. Ein solcher Unterricht fördert das aktive, entdeckende Lernen. Die Lehrkraft fördert das Lernen auf eigenen Wegen und setzt auf Einsicht und Verständnis. Mathematikunterricht beinhaltet auch die regelmäßige, systematische Wiederholung sowie vielfältiges Üben und Lösen anspruchsvoller Aufgaben.

Medien
Die Informations- und Kommunikationstechnologien sind – ebenso wie die traditionellen Medien – Hilfsmittel des Lernens und Gegenstand des Unterrichts.

Der Unterricht in der Grundschule vermittelt den Kindern demnach eine Orientierung über wichtige Informationsmöglichkeiten und leitet sie an, die Informations- und Kommunikationsmedien sinnvoll zu nutzen. Medien können in einem differenzierenden Unterricht mit offenen Lernformen eine sinnvolle Funktion übernehmen.

Musikunterricht
Im Musikunterricht der Grundschule gilt es vor allem, die Freude und das Interesse der Schülerinnen und Schüler an Musik zu wecken und zu intensivieren, ihre musikalische Wahrnehmungs-, Erlebnis- und Ausdrucksfähigkeit zu entfalten und ihre musikalischen Kompetenzen zu entwickeln.

Dazu gehört auch, dass Kinder gemeinsam singen, musizieren und durch musikalische und gestalterische Aufführungen das Schulleben bereichern.

Offener Unterrichtsbeginn
Viele Schulen bieten ihren Schülern die Möglichkeit, bereits vor dem eigentlichen Unterrichtsbeginn in die Schule zu kommen und im Klassenraum zu lesen, zu spielen oder sich einfach zu unterhalten. Dieser offene Beginn schafft gute Voraussetzungen für das gemeinsame Lernen in der Klasse.

Offene Unterrichtsformen
Der Unterricht in der Grundschule ist vor allem durch offene Unterrichtsformen geprägt. Hier haben die Kinder die Möglichkeit, sich den Lernweg selbst zu gestalten. Dazu gehören u.a die Freiarbeit und die Wochenplanarbeit, in der die Kinder nach Beratung durch die Lehrerin oder den Lehrer oder auch nach eigener Einschätzung Inhalte und Materialien auswählen können.

Auch in themenbezogenen “Werkstätten” beschäftigen sich die Kinder nach eigener Wahl mit den unterschiedlichen Aspekten eines Themas.

Projektunterricht
In der Schulpädagogik kennt man die Begriffe “Projektunterricht”, “projektartiger” oder “projektorientierter” Unterricht oder schlicht “Projekt”. Projekte sind themenbezogene Unterrichtsvorhaben, die für eine festgelegte Zeit (z.B. im Rahmen einer Projektwoche) an die Stelle des nach dem Stundenplan vorgesehenen Unterrichts treten. In der Regel enden Projekte mit einer Präsentation der Arbeitsergebnisse durch die Schülerinnen und Schüler.

Projektunterricht ist eine ganzheitliche Lernform, mit einem hohen Maß an Offenheit. Im Projektunterricht werden die Schülerinnen und Schüler bei Themenfindung und Lernzielfestlegung einbezogen. Projektunterricht bietet verstärkt Raum für Binnendifferenzierung und kooperatives Arbeiten.

Rechenstörungen (Dyskalkulie)
In Nordrhein-Westfalen gibt es anders als für Kinder, die beim Erlernen des Lesens und Schreibens Schwierigkeiten haben, keine besonderen Regelung für Kinder mit Rechenstörungen.

Die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder der Bundesrepublik Deutschland (KMK) hat mit Beschluss vom 15.11.2007 die “Grundsätze zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben” vom 04.12.2003 neu gefasst.

Dabei wurden Entwicklungen und Entscheidungen auch zur Themenstellung “Rechenstörungen” in den Grundsätzen berücksichtigt, so dass diese seit Anfang Januar 2008 in einer fortgeschriebenen Fassung der “Grundsätze zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben oder im Rechnen” auf der Internetseite der KMK veröffentlicht sind.

Grundsätzlich hat jede Schule gemäß § 1 des Schulgesetzes den Auftrag, Schülerinnen und Schüler individuell zu fördern – unabhängig von den möglichen Lernschwierigkeiten, die ein Kind zeigt. Dies gilt auch für Kinder mit Rechenstörungen.

Rechtschreiben
Um Muster und Regelungen in der Sprache zu entdecken und Rechtschreibregeln berücksichtigen zu können, erwerben die Schülerinnen und Schüler unterschiedliche Arbeitsmethoden, die zu einem eigenaktiven Rechtschreiblernen führen. Unter anderen ist dies das selbstständige Üben mit Lernwörtern. Dabei verwenden die Kinder Übungstechniken zum selbstständigen Training von Wörtern, z. B. Formen des Selbst- und Partnerdiktats, Wörter verlängern und ableiten, Wörter sammeln, ordnen und strukturieren. So erwerben sie Strategien, die ihnen helfen, sich Schreibweisen von Wörtern selbstständig zu erschließen.

Das klassische Diktat, bei dem die Lehrkraft einen unbekannten Text vorliest und der Schüler diesen gehörten Text möglichst fehlerfrei aufschreiben muss, ist aus fachdidaktischer und sprachwissenschaftlicher Sicht nicht sinnvoll und zudem kein Ziel des Rechtschreibunterrichts.

Richtlinien und Lehrpläne
Die Richtlinien und Lehrpläne für die Grundschule sind die verbindlichen Grundlagen für den Unterricht. Es gibt neben den allgemeinen Richtlinien Fachlehrpläne für die Fächer Deutsch, Mathematik, Sachunterricht, Englisch, Kunst Musik, Sport, Evangelische Religionslehre und Katholische Religionslehre. Die Lehrpläne für die Fächer weisen aus, welche fachbezogenen Kompetenzen am Ende der Grundschulzeit von den Schülerinnen und Schülern erworben sein sollten.

Richtlinien und Lehrpläne.pdf

Regeln und Rituale
Die ersten Unterrichtswochen des Schulanfangs werden genutzt, um Regeln und Rituale einzuführen, die zu einer schnellen Eingewöhnung der einzelnen Kinder in die Klassengemeinschaft führen und eine Identifizierung mit “ihrer Klasse” und “ihrem Klassenraum” gewährleisten. Diese Regeln und Rituale werden oft durch Symbole unterstützt.

Religionsunterricht
Im evangelischen, katholischen und griechisch-orthodoxen Religionsunterricht werden die Kinder mit dem christlichen Glauben in seiner jeweiligen konfessionellen Ausprägung vertraut gemacht. Die Kinder hören und sehen, dass der Glaube an Jesus Christus mit ihrem eigenen Leben zu tun hat. Die Kinder entdecken im Alten und Neuen Testament den menschenfreundlichen Gott, der einen Bund mit seinem Volk schließt, der sich uns als barmherziger Vater in Liebe zuwendet und der uns sagt, wie wir unseren Nächsten lieben sollen. Diese Botschaft ermutigt die Kinder, Gott in ihr Leben einzubeziehen. An Beispielen aus der Geschichte und dem Leben der Kirche werden den Kindern Grundzüge eines Lebens aus dem christlichen Glauben nahe gebracht. So lernen sie Wertmaßstäbe und Orientierungen zu entwickeln, “hinter die Dinge zu sehen” und die Welt als Schöpfung Gottes zu begreifen. Die Schulgottesdienste und die Feste des Kirchenjahres bieten den Kindern vielfältige Möglichkeiten, in Gemeinschaft mit anderen vor Gott zu feiern. Sie danken und bitten in kindgemäßen Gebeten, in bewährten und in neuen Liedern. Die Kinder erfahren im Religionsunterricht, dass Christinnen und Christen sich bemühen, Ungerechtigkeit und Armut zu überwinden und mit allen Menschen in Frieden zu leben. So wachsen sie in ihre Mitverantwortung für die von Gott geschenkte Schöpfung hinein.

Zusätzlich zum Religionsunterricht soll in den Klassen 3 und 4 auch über die in der Stundentafel vorgesehenen Religionsstunden hinaus eine “Seelsorgestunde” bzw. eine “Evangelische Kontaktstunde” angeboten werden. So haben in der “Seelsorgestunde” sowie in der “Evangelischen Kontaktstunde” Geistliche oder andere für den Religionsunterricht ausgebildete pastorale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. andere pädagogisch qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit, an das Leben konkreter Gemeinden vor Ort heranzuführen.

In Nordrhein-Westfalen gibt es für die Kinder jüdischen Glaubens in den jüdischen Gemeindehäusern oder Synagogen/Gebetshäusern jüdischen Religionsunterricht. Er wird überwiegend nachmittags erteilt. Durch die geringe Zahl jüdischer Schülerinnen und Schülern je Schule und Klasse kann der Unterricht nur zentral erfolgen, d.h. in der jüdischen Gemeinde. Die Grundlagen des Religionsunterrichtes sind die hebräische Bibel sowie das Gebetbuch. Die Unterrichtssprache ist Deutsch, doch wird auch Hebräisch “die Gebetssprache des Judentums” gelehrt. Die Kinder werden in jüdischer Ethik und Praxis erzogen, zum Glauben und zur Liebe zum Ewigen, dem Einzigen Gott. Das menschliche Miteinander und Füreinander steht im Mittelpunkt, aber auch die Allmacht des Schöpfers. Jüdische Traditionen und die Geschichte der Schöpfung sind wesentliche Bestandteile als Ergänzung der Gebete.

Sachunterricht
Im Sachunterricht werden die Kinder unterstützt, sich in ihrer Lebenswelt zurecht zu finden, sie zu verstehen und zu gestalten. Der Unterricht bezieht die Erfahrungen und Interessen der Kinder ein. Die Lehrerin oder der Lehrer weckt aber auch das Interesse der Kinder bei Themen, Fragen und Problemen und Aufgaben, mit denen sie bisher noch nicht in Berührung gekommen sind.

Der Sachunterricht vermittelt den Kindern nicht nur Sachwissen. Er macht sie zugleich mit Arbeitsweisen vertraut, mit denen sie selbstständig Fragen beantworten können. Typische Arbeitsweisen im Sachunterricht sind: Beobachten, Experimentieren, Nachschlagen und Dokumentieren. Naturwissenschaftliche Phänomene und Sachverhalte werden entdeckt und kindgerecht erläutert.

Schrift
Kinder lernen heute das Lesen und Schreiben in Druckschrift. Es ist die Schrift, die die Kinder in der Umwelt überall antreffen und die ihnen das Lesen- und Schreibenlernen erleichtert. Sie ist auch die Schriftform, die am besten hilft, die Wörter zu gliedern. Aus der Druckschrift entwickeln die Schülerinnen und Schüler eine gut lesbare und flüssige persönliche Handschrift. In allen Phasen der Grundschulzeit werden Schreibaufgaben in den Unterricht einbezogen werden, in denen formklares Schreiben geübt wird.

Schulaufsicht
Die Schulaufsicht über die Grundschulen liegt bei den Staatlichen Schulämtern in den 53 Kreisen und kreisfreien Städten.

Schuleingangsphase
Zentrales Ziel der Schuleingangsphase ist, alle schulpflichtigen Kinder eines Jahrgangs in die Grundschule aufzunehmen und sie dem Grad ihrer individuellen Entwicklung entsprechend zu fördern. Gleichaltrige Kinder sind in ihrer Entwicklung unterschiedlich. Sie benötigen je nach Entwicklungsstand und Fähigkeiten unterschiedliche Lernzeiten.

In der Schuleingangsphase werden alle Schülerinnen und Schüler mit ihren unterschiedlichen Lernvoraussetzungen so unterrichtet, dass sie durch Unterstützung und besondere Herausforderungen in ihren Entwicklungen gefördert werden. Viele Formen des differenzierenden Unterrichts ermöglichen es, Schülerinnen und Schüler auf unterschiedlichen Kompetenzstufen zu fördern.

Die Schuleingangsphase kann in einem Jahr, in zwei Jahren oder in drei Jahren durchlaufen werden.

Unabhängig von der individuellen Verweildauer erwerben alle Schülerinnen und Schüler in der Schuleingangsphase tragfähige Grundlagen für das weitere Lernen in den Klassen 3 und 4.

Die Kinder können in der Schuleingangsphase getrennt nach Jahrgängen oder in jahrgangsübergreifenden Gruppen unterrichtet werden. Diese Unterrichtsorganisation legt die Schulkonferenz für mindestens vier Jahre fest (§ 11 Abs. 2 Schulgesetz).

Schulgesetz
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Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. Ihr gehören die gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Lehrkräfte und der Eltern sowie die Schulleiterin oder der Schulleiter an. Die Schulkonferenz entscheidet über eine Vielzahl schulischer Angelegenheiten. Hierzu gehören die Organisationsform der Schuleingangsphase und die Wahl der Schulleiterin oder des Schulleiters.

Schulordnung
Wenn viele Kinder und Erwachsene täglich miteinander umgehen, sind gewisse Regeln sinnvoll, die dafür sorgen, dass das Schulleben ruhig und für alle zufrieden stellend abläuft. Daher geben sich viele Schulen eine Schulordnung, die zwischen allen Beteiligten, also den Lehrkräften, den Kindern und den Eltern abgestimmt worden ist.

Schulpflegschaft
Hier sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften vertreten. Die Schulpflegschaft wählt die Elternvertretung die Schulkonferenz und berät über die Belange der Eltern auf Schulebene.

Schulpflicht
Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres schulpflichtige Kinder können aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens.

Kinder, die erst nach dem Stichtag sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Eltern früher in die Grundschule aufgenommen werden. Über den Antrag entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.

Schulprogramm
Das Schulprogramm ist das grundlegende Konzept der pädagogischen Zielvorstellungen und der Entwicklungsplanung einer Schule. Es konkretisiert die verbindlichen Vorgaben und Freiräume im Hinblick auf die spezifischen Bedingungen vor Ort. Es bestimmt Ziele und Handlungskonzepte für die Weiterentwicklung der schulischen Arbeit und legt Formen und Verfahren der Überprüfung der schulischen Arbeit insbesondere hinsichtlich ihrer Ergebnisse fest.

Schultasche
Kinder tragen gern alles mit sich. Nicht selten kommen sie mit einem Schultornister zum Unterricht, der so schwer ist, dass Haltungsschäden die Folge sein können. Das Gewicht des Schultornisters sollte deshalb 10 bis 12 Prozent des Körpergewichts nicht überschreiten. Darum sollte zum Beispiel ein Kind, das 25 kg wiegt, nicht mehr als 2,5 bis 3 kg tragen. Mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer wird abgesprochen, welche Unterrichtsmaterialien in der Schule bleiben können und welche Materialien nur an bestimmten Tagen mitgebracht werden müssen.

Sexualerziehung
Zur Vorbereitung der schulischen Sexualerziehung gibt die Schule Ziel, Inhalt und Methoden der Sexualerziehung den Eltern bekannt. Die Auswahl der Unterrichtsmaterialien in allen Fächern, also auch in der Sexualerziehung, obliegt den Lehrkräften in eigener Verantwortung, sie müssen sich allerdings an den Beschlüssen der jeweiligen Fachkonferenz und den Richtlinien und Lehrplänen für das entsprechende Fach orientieren.

Sportunterricht
Kinder wollen laufen, springen, klettern, spielen und stets aufs Neue ihre Geschicklichkeit und ihre Kräfte erproben. Der Sportunterricht knüpft an diesen ausgeprägten Bewegungsdrang und die Spielfreude der Kinder an. Schwerpunkte des Sportunterrichts sind die Entwicklung des Bewegungsvermögens und die Hinführung zum gemeinsamen Spiel. Dabei soll der Sportunterricht allen Kindern Freude machen.

Alle Kinder bewegen sich gerne im Wasser. Schwimmen zu können stärkt das Selbstwertgefühl, hat gesundheitsfördernde und unter Umständen sogar lebensrettende Bedeutung. Der Schulsport unterstützt die Kinder beim Entdecken der Bewegungsvielfalt im Wasser sowie beim Erlernen des Schwimmens, Tauchens und Springens.

Sprachstandsfeststellung bei der Anmeldung
Bei der Anmeldung zur Grundschule wird nochmals darauf geachtet, ob Kinder die deutsche Sprache hinreichend beherrschen, um im Unterricht mitarbeiten zu können. Ergeben sich Anhaltspunkte, dass dies nicht der Fall ist, wird mit den Kindern, die bislang nicht am Delfin 4 Verfahren teilgenommen haben, ein vertiefender Sprachtest durchgeführt.

Hilfreich ist, wenn Eltern im Anmeldegespräch Informationen über Fördermaßnahmen, an denen das Kind bisher teilgenommen hat, an die Schulleitung weitergeben. Die zusätzliche Sprachförderung wird dort bis zur Einschulung weitergeführt.

Die Grundschule knüpft in der Schuleingangsphase an die Sprachförderung der Kindertagesstätte an und führt diese – integriert in den Unterrichtsalltag – fort.

Streitschlichtung
Wo viele Kinder miteinander lernen, und spielen, kommt es auch mal zu Meinungsverschiedenheiten und Streit. Als “Streitschlichter” lernen Schülerinnen und Schüler die Streitigkeiten von Mitschülern untereinander als Moderatoren selbst zu lösen, ohne dabei zu Mitteln der Gewalt zu greifen. Dazu werden sie vorher entsprechend ausgebildet.

Stundenplan
Der Stundenplan gibt Auskunft über Beginn und Ende des Unterrichts. Da Kinder nicht in starren Zeiteinheiten lernen, wird der Unterricht nicht immer im 45-Minuten-Takt gestaltet. Sie schreiben vielleicht 20 Minuten und rechnen 30 Minuten, spielen danach oder singen ein Lied. Lesen, Schreiben und Rechnen sollen täglich geübt werden. Deshalb stehen die Fächer Mathematik und Deutsch normalerweise jeden Tag auf dem Stundenplan.

Stundentafel
Für alle Schulen des Landes sind durch die so genannten Stundentafeln die einzelnen Fächer sowie die Stundenzahl für die verschiedenen Klassen festgelegt. Auf dieser Grundlage erstellt die Schule den Stundenplan.

Stundentafel Wochenstunden  
Schuleingangsphase Klasse 3

25-26

Klasse 4

26-27

1.Jahr 2. Jahr
21-22 22-23
Deutsch, Sachunterricht, Mathematik, Förderunterricht 12 14 – 15 15 – 16
Kunst, Musik 3-4 4 4
Englisch 2
(beginnend im zweiten
Halbjahr des ersten
Schuljahres)
2 2
Religionslehre 2 2 2
Sport 3 3 3

Von der für die einzelnen Fächer oder Fächergruppen angegebenen Anzahl der Schülerwochenstunden kann die Schule in begründeten Fällen geringfügig abweichen.

Vergleichsarbeiten (VERA)
Alle Schülerinnen und Schüler nehmen im zweiten Halbjahr der Klasse 3 an zentralen Lernstandserhebungen (Vergleichsarbeiten) teil. Diese Vergleichsarbeiten – kurz VERA genannt – werden in der Grundschule in den Fächern Deutsch und Mathematik geschrieben. Lernstandserhebungen überprüfen Standards und ermitteln, welche Lernergebnisse Schülerinnen und Schüler erreichen. Sie sind vorrangig zur Einschätzung von Lerngruppen entwickelt, ermöglichen aber auch eine Information über den erreichten Lernstand einzelner Kinder. Sie zeigen, welche Stärken und Schwächen die Schülerinnen und Schüler in bestimmten Bereichen eines Faches haben und geben den Lehrkräften wertvolle Hinweise für den Lern- und Förderbedarf der Kinder.

Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung
Mit dem Beginn der Schulzeit vergrößert sich die Mobilität der Kinder. Sie verlassen den nahen Umkreis der elterlichen Wohnung und sind nicht nur als Mitfahrende in Autos oder in Bussen und Bahnen unterwegs. Sie nehmen auch aktiv am Verkehr teil: zu Fuß, mit dem Roller, dem Fahrrad, auf Inlinern oder dem Skateboard. Die Verkehrs- und Mobilitätserziehung fördert deshalb das Bewegungs-, Wahrnehmungs- und Reaktionsvermögen der jungen Verkehrsteilnehmer. Außerdem wird ein situationsbezogenes und vorausschauendes Verhalten trainiert. Übungsmöglichkeiten ergeben sich zum Beispiel durch das Schulweg- und Radfahrtraining. Die Schule arbeitet dabei eng mit den Eltern und der Polizei zusammen. Bereits in der Grundschule beginnen die Kinder, sich mit Fragen der Umweltbelastung durch den Verkehr auseinander zu setzen.

Versetzung
In der Grundschule gehen die Schülerinnen und Schüler ohne Versetzung vom ersten Schulbesuchsjahr in das zweite Schulbesuchsjahr über. Die Übergänge in die Klassen 3 und 4 beruhen dagegen auf einer Versetzung. Ein Kind wird versetzt, wenn in allen Fächern mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.

Versicherung
Alle Schulkinder sind gegen Unfälle versichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht nur auf den Unterricht, sondern auch auf die Pause, auf den Schulweg und auf alle Veranstaltungen der Schule wie Ausflüge oder Sportfeste. Wenn ein Kind einen Unfall in der Schule hat, erfährt die Lehrerin oder der Lehrer meist sofort davon. In anderen Fällen, zum Beispiel bei einem Unfall auf dem Schulweg, muss die Schule so schnell wie möglich benachrichtigt werden.

Vertretungsunterricht
Für unvermeidliche Vertretungssituationen haben die Schulen Konzepte entwickelt, die den Ausfall zunächst auf der Ebene der einzelnen Schule kompensiert. In den Fällen, in denen dies nicht möglich ist, können die Grundschulen beim zuständigen Schulamt Lehrkräfte aus der Vertretungsreserve anfordern. Absolute personelle Kontinuität in der Lehrerversorgung kann aus mehreren Gründen an keiner Schule garantiert werden. Durch die Teamarbeit in einem Lehrerkollegium wird die Kontinuität der Erziehungs- und Bildungsarbeit aber auch gewährleistet, wenn die handelnden Personen wechseln.

Zeugnisse
In der Schuleingangsphase erhalten die Schülerinnen und Schüler Zeugnisse jeweils am Ende des Schuljahres. Diese beschreiben die Lernentwicklung und den Leistungsstand in den Unterrichtsfächern.

Das Versetzungszeugnis in die Klasse 3 und die Zeugnisse der Klasse 3 enthalten ebenfalls eine Beschreibung von Lernentwicklung und Leistungsstand sowie Noten in den Fächern.

Bei einem entsprechenden Schulkonferenzbeschluss (gem. § 6 Ausbildungsordnung Grundschule) kann auf Noten am Ende der Schuleingangsphase verzichtet werden, darüber hinaus gegebenenfalls aber auch auf Noten im Halbjahreszeugnis der Klasse 3 bzw. im Versetzungszeugnis zur Klasse 4.

Spätestens mit dem Halbjahreszeugnis in Klasse 4 erfolgt eine Leistungsbewertung in den einzelnen Fächern mit Noten.

Die Rückmeldung über das Arbeits- und Sozialverhalten kann nach Entscheidung der Versetzungskonferenz in die Zeugnisse aufgenommen werden. Hierfür stellt die Schulkonferenz Grundsätze zu einer einheitlichen Handhabung der Aussagen auf.

Das Halbjahreszeugnis der Klasse 4 enthält zusätzlich eine begründete Empfehlung für die Schulform (Hauptschule, Realschule, Gymnasium), die für die weitere schulische Förderung des Kindes am besten geeignet erscheint, sowie gegebenenfalls daneben auch eine weitere mit Einschränkung geeignete. Die Gesamtschule und die Sekundarschule als Schule für alle Kinder werden immer benannt. Diese begründete Empfehlung unterstützt Eltern bei der Entscheidung über die Schulform für die weiterführende Schule, sie ist jedoch nicht verbindlich. Die Eltern melden nach der Beratung durch die Grundschule ihr Kind an einer weiterführenden Schule ihrer Wahl an.

Zusammenarbeit zwischen Kindergarten und Grundschule
Kinder lernen von Beginn ihres Lebens an. Eine frühzeitige und nachhaltige Begleitung, die die natürliche Lernbegeisterung der Kinder aufgreift und unterstützt, ist maßgeblich für ihren späteren Bildungsweg und schließlich für ihren beruflichen Erfolg. Deshalb wird die individuelle Förderung, die die Kinder im Kindergarten erfahren, in der Grundschule weitergeführt.

An der Nahtstelle zwischen Kindergarten und Grundschule bilden die Bildungsgrundsätze „Mehr Chancen durch Bildung für Kinder von 0-10 Jahren“ in Kindertageseinrichtungen und Schulen im Primarbereich in Nordrhein-Westfalen? einen inhaltlichen Rahmen. Diese Bildungsgrundsätze befinden sich zurzeit in der Erprobung. Im Zentrum der Bildungsgrundsätze steht die Frage, wie es bereits in den frühen Lebensjahren gelingen kann, Kinder individuell so zu fördern, dass ihnen der Zugang zu Bildung offen steht ? unabhängig von der Herkunft und dem Bildungshintergrund der Eltern.

Die Grundsätze sollen beitragen, ein gemeinsames Bildungs- und Erziehungsverständnis im Kindergarten- und Grundschulbereich weiterzuentwickeln und die Zusammenarbeit der Beschäftigten in diesem Bereich im Sinne einer kontinuierlichen Bildungsbiografie.

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